Vielleicht haben Sie die Mail schon bekommen: In den nach Süden liegenden Räumen sei es unmöglich zu arbeiten — während die Geschäftsführung fragt, ob das denn wirklich stimmt. Wer mit Gebäudebetrieb und Raumklima zu tun hat, kennt diese Situation.
Überhitzung heißt: Die Raumtemperatur liegt während der Nutzungszeit höher, als es der Zweck des Raums verträgt — bei sitzender Tätigkeit typischerweise über 26 °C. Das Problem im Sommer ist selten der eine heiße Tag. Es ist, dass niemand sagen kann, wie viele Stunden es so warm war, in welchen Räumen und ob das an ganz normalen Tagen passierte oder nur während einer Hitzewelle. Ohne diese Antwort steht Behauptung gegen Behauptung und aus den Beschwerden über das Raumklima wird eine Reihe, auf die sich kaum noch antworten lässt.

Warum die Sache meist festfährt
Vier Dinge kommen jedes Mal dazwischen.
Die Beschwerden kommen, wenn es am schlimmsten ist und hören auf, wenn das Wetter umschlägt. Dann ist es zu spät zum Messen. Das Thermometer auf der Fensterbank steht in der Sonne und zeigt etwas anderes an als der Platz, an dem tatsächlich jemand sitzt. Alle reden über unterschiedliche Räume, als wären sie ein einziges Haus. Und schließlich werden zwei Fragen vermischt, die jeweils eine eigene Antwort haben: Ist das Gebäude richtig gebaut und ist es gerade zu warm, um darin zu arbeiten?
Das Letzte lohnt sich auseinanderzuhalten. Das Bauordnungsrecht der Länder stellt Anforderungen bei Neubau und wesentlichem Umbau und der sommerliche Wärmeschutz wird nach DIN 4108-2 rechnerisch nachgewiesen, bevor jemand einzieht. Ein einwandfrei genehmigtes Gebäude kann trotzdem einen Raum haben, in dem es unangenehm wird, wenn die Sonne seit dem Mittag auf die Fassade scheint. Die beiden Aussagen widersprechen sich nicht — sie beantworten nur jeweils etwas anderes.
Was am Arbeitsplatz tatsächlich gilt
Für Arbeitsräume gilt die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Bei überwiegend sitzender, leichter Tätigkeit im Büro liegt die Mindestlufttemperatur bei +20 °C und nach oben gilt: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten. Liegt die Außenlufttemperatur darüber, greift eine Stufenregelung. Bei >26–30 °C sollte der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, bei >30–35 °C muss er es. Über +35 °C ist der Raum ohne besondere Maßnahmen — wie sie bei Hitzearbeit üblich sind, etwa Luftduschen, Wasserschleier, Abschirmung oder Pausenregelung — nicht als Arbeitsraum geeignet. Getränke sollten ab 26 °C bereitgestellt werden und müssen es ab 30 °C. Auch in Österreich gelten vergleichbare Vorgaben.
Über 35 °C bedeutet aber nicht, dass alle automatisch nach Hause gehen. Ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht — Schulen haben Regelungen der Bundesländer, Arbeitsplätze haben keine. Genau diese Vorstellung kostet jeden Sommer Zeit. Die ASR A3.5 verpflichtet Ihr Unternehmen zu wirksamen Maßnahmen, nicht zur Freistellung. Und ob die Maßnahmen gegriffen haben, lässt sich nur beantworten, wenn jemand weiß, wie warm es wirklich war.
Der Unterschied zwischen „an einem ganz normalen Tag zu warm“ und „während einer Hitzewelle zu warm“ ist nicht akademisch. Er entscheidet, ob das Problem das Gebäude ist oder das Wetter — und damit, ob die Lösung Sonnenschutz heißt oder Wasserkanne.

So werden die heißen Stunden zur Dokumentation
Mit unserer Lösung Raumklima in RoomAlyzer Air bekommen Sie Daten, mit denen Sie die Beschwerden zum Raumklima auf einer sachlichen Grundlage beurteilen können. Die Sensoren messen rund um die Uhr, sodass die heißen Wochen erfasst sind, ganz gleich, wann die Frage aufkommt. Von dort gibt es in der zugehörigen Software drei Ebenen, je nachdem, was Sie brauchen.
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Das Diagramm: Zeigt den Verlauf für einen einzelnen Raum, mit den grünen, gelben und roten Zonen des Szenarios eingezeichnet. Das genügt, um zu klären, ob der Raum um 15 Uhr seine Spitze hatte oder den ganzen Tag hoch lag.
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Abweichungen: Rechnen das gesamte Gebäude durch: welcher Anteil der Zeit jeder Raum über dem Grenzwert lag, welche Räume am schlechtesten dastehen und — über die Tagesverteilung — wann am Tag es passiert. Hier wird aus dem Muster eine Priorisierung, weil Sie sehen, dass es jedes Mal dieselben fünf Räume sind.
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Der Bericht Arbeitsschutz-Wärme: Fasst das in einem PDF zusammen, das genau für diese Diskussion gebaut ist. Sie wählen das Regelpaket (AT 25 °C oder ASR A3.5 — in Deutschland und Österreich nehmen Sie ASR A3.5), den Zeitraum und die Stunden, die als Nutzungszeit gelten; Standard ist Montag bis Freitag 08–16 Uhr, denn um diese Stunden geht es. Der Bericht enthält eine Raumtabelle, die schlimmsten Tage, einen Kalender über den gesamten Zeitraum, in dem jede Zelle ein Tag ist, eingefärbt nach der schlechtesten Stufe des Tages und ein Säulendiagramm über die Stunden pro Woche, aufgeteilt in OK, über Grenzwert und kritisch.
Der entscheidende Kniff ist die Außenquelle. Der Bericht holt die Außentemperatur von einem Außen Sensor oder aus Wetterdaten an der Kartenposition des Standorts und trennt damit die beiden Arten von Überschreitung voneinander: die an Tagen, an denen es draußen gar nicht heiß war und die während einer Hitzewelle. Ohne Außenwerte werden die Stunden weiterhin gezählt, stehen dann aber als „Ohne Außen“, weil niemand entscheiden kann, um welche Art von Überschreitung es sich handelte.
Was Sie tun können, wenn das Muster klar ist
Sobald Sie die betroffenen Räume und genauen Zeiträume kennen, lassen sich gezielte Maßnahmen ableiten – und die fallen oft günstiger aus als gedacht: Sonnenschutz an der Fassade, die es verursacht, Nachtlüftung, die das Gebäude herunterkühlt, bevor der Tag beginnt, ein Umzug der am stärksten betroffenen Arbeitsplätze oder andere Besprechungszeiten in dem Raum, der nach dem Mittag am wärmsten ist.
Die Messreihe läuft weiter und das ist die zweite Hälfte des Gewinns. Wenn die Jalousien hängen, können Sie diesen Sommer mit dem letzten vergleichen — dieselben Räume, dieselben Stunden — und sehen, ob es gewirkt hat, statt die Leute zu fragen, ob es sich für sie besser anfühlt.
Eine letzte ehrliche Anmerkung: Die Sensoren sind Betriebsüberwachung, keine akkreditierte Arbeitsschutzmessung. Eine formelle Messung nach ASR stellt Anforderungen unter anderem an Messhöhe und Strahlungsschutz und wo die Sensoren hängen, liegt in Ihrer Verantwortung. Der Bericht dokumentiert, was in der Nutzungszeit gemessen wurde — er ersetzt keine arbeitsschutzfachliche Bewertung.
Wenn Sie die Regeln und den Bericht im Detail brauchen, finden Sie die 26-Grad-Regel der ASR A3.5 hier erklärt. Und wenn es Ihnen um die täglichen Überschreitungen geht, stehen die Abweichungen hier erklärt.





